Glasschild mit GKWG Lindau (B) Logo an einer Wand

Informationen für Mieter der GKWG Lindau (B)

Unser Mieterportal: Alles Wichtige auf einen Blick

Wir unterstützen unsere Mieter in allen Belangen – dies ist für uns bei der GKWG selbstverständlich.

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen von der Schadensmeldung über Informationen rund um Themen wie Rohrbruch, Reparaturen, Heizungsfragen und vieles mehr. Auch haben wir für Sie alle wichtigen Ansprechpartner und Kontakte gesammelt. Sollten Sie die von Ihnen benötigte Information dennoch nicht finden können, kontaktieren Sie uns bitte umgehend – wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

Einen Schaden bei der GKWG Lindau (B) melden

Wir sind gerne für Sie da

Damit wir schnell reagieren können, ist es für uns sehr hilfreich, wenn Sie den Schaden so genau wie möglich beschreiben können. Auf diese Weise können wir direkt die richtigen Fachfirmen beauftragen, sodass der Schaden umgehend behoben werden kann. Bitte nennen Sie uns auch Ihre Telefonnummer, damit wir Sie bei eventuell auftretenden Rückfragen erreichen können. In schwerwiegenden Notfällen – beispielsweise, wenn Ihre Wohnung durch den Schaden unbewohnbar sein sollte – sind selbstverständlich unsere Mitarbeiter für Sie da, um gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen.

Schaden melden

Notfallnummern und wichtige Telefonnummern der GKWG Lindau (B)

Verlässliche Hilfe bei dringenden Problemen

Für Notfälle am Wochenende, Feiertag und außerhalb der Geschäftszeiten im Heizungs-, Sanitär- und Elektrobereich (z. B. Rohrbruch, Ausfall von Heizung oder Warmwasser) können Sie gerne unsere Partnerunternehmen direkt unter den im jeweiligen Aushang des Treppenhauses aufgeführten Telefonnummern anrufen. Andernfalls wenden Sie sich bitte an einen der nachfolgenden Betriebe.

  • Polizei-Notruf: 110
  • Feuerwehr, Rettungsdienst /Notarzt: 112
  • Kassenärztliche Bereitschaft: +49 116 117
  • Zahnärztliche Bereitschaft: +49 (0)180.5059991
  • Telefonseelsorge: +49 (0)800.1110111
  • Elterntelefon: +49 (0)800.1110550
  • Kinder u. Jugendtelefon: +49 (0)800.1110333
  • Tierarzt Notruf: +49 (0)171.4340545
  • Tierheim: +49 (0)8382.72365
  • Rauchmelder-Hotline: +49 (0)800.0001797  Info-Flyer
  • Schlüsseldienst Fa. Schumann: +49 (0)8382.6950

  • Stromausfall: Firma Kohler – +49 (0)8381.1421
  • Heizungsstörung, Verstopfung/Wasserschaden: Firma Zirn – +49 (0)8381.3019
  • Gasgeruch: Stadtwerke Lindenberg  – +49 (0)800.77500-02

  • Stromausfall: Stadtwerke Lindau – +49 (0)8382.704-222
  • Stromausfall: Firma Brasser Lindau – +49 (0)8382.887253
  • Heizungsstörung, Verstopfung/Wasserschaden: Firma Konzmann – +49 (0)8382.9602-0
  • Gasgeruch: Stadtwerke Lindau – +49 (0)8382.704-222

  • Firma KONE: +49 (0)800.8801-188 (Dr.-Emil-Hasel-Siedlung, Bregenzer Str. und Max.-Bentele-Str., Josef-Reich-Straße)
  • Firma Brobeil: +49 (0)7371.957-0 (Am Schachen)

  • Firma Kappler: +49 (0)8382.2758783

GKWG Lindau (B) FAQs

Häufig gestellte Fragen

Einnahmen (z. B. Lohn, Gehalt, Jobcenterleistungen, andere Leistungen, Kindergeld, Witwenrente, Waisenrente) abzgl. Ratenzahlungsverpflichtungen (z. B. Autokredit/Leasingrate). Die Miete sowie Ihre Lebenshaltungskosten bitte nicht abziehen.

Jegliche Nutzung, die nicht der reinen Wohnnutzung unterliegt. Zum Beispiel Näh- und Bügelstube, Bürotätigkeiten.

Ein Insolvenzverfahren wird durchgeführt, wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zahlungsverpflichtungen können unter anderem aus Rechnungskäufen oder Kreditaufnahmen entstehen.

Sie bestätigen die Mail zur Schufaauskunft / Vollmacht und Schlussbestimmungen via Checkbox und anschließend per Mail. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig.

Grundsätzlich kann jede Privatperson eine Wohnung bei der GKWG anmieten.

Unser Objektbestand erstreckt sich über die Orte Lindenberg, Weiler im Allgäu, Simmerberg, Stiefenhofen, Heimenkirch, Scheidegg, Opfenbach, Niederstaufen, Rehlings, Oberreitnau, Bodolz und Lindau.

Aktuelles Angebot

1. Schritt
Sie füllen das Anfrageformular der  Wohnung, auf die Sie sich bewerben möchten, vollständig aus und übersenden es online an uns.

2. Schritt
Sie erhalten von uns eine Mail – erst nachdem Sie den Empfang mittels des darin enthaltenen Links bestätigt haben, geht Ihre Wohnungsbewerbung final bei uns ein.

3. Schritt
Wir übersenden Ihnen einen Terminvorschlag, an dem Sie die Wohnung besichtigen können.

Es gibt keine Warteliste für Mietinteressenten. Über jede Wohnung wird anhand der Bewerber entschieden, die sich bis zum Zeitpunkt der Vergabe gemeldet und die Wohnung besichtigt haben. Somit kann über eine „Wartezeit“ keine Auskunft gegeben werden.

Sie können sich über unseren Objektticker über neue Angebote informieren lassen. Es gibt keine Warteliste, der Objektticker dient nur der Information.

Zum Objektticker

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle (im Landkreis Lindau i. d. R. vom Landratsamt) ausgestellt. Diverse Kriterien müssen hierfür eingehalten werden. Kriterien können zum Beispiel sein: Einhaltung von Einkommensgrenzen, ausreichende Anzahl der Haushaltsangehörigen in Bezug auf eine Wohnungsgröße oder Zimmeranzahl, Alter, Behinderungsgrad.

Es wird unterschieden zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein.

Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte Mietwohnung bewerben.

Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur für eine bestimmte Wohnung und üblicherweise erst nach Erhalt einer Zusage zur Anmietung erteilt.

Bei Interesse an Wohnungen für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, fragen Sie zunächst bei der zuständigen Sachbearbeitung vom Landratsamt Lindau (Tel. 08382 2703-13) nach, ob ein Wohnberechtigungsschein für die entsprechende Wohnung für Sie in Aussicht gestellt werden kann. Bei positiver Auskunft melden Sie sich bei uns, um eine Besichtigung der Wohnung durchführen zu können.

Grundsätzlich ist es möglich eine Wohngemeinschaft zu gründen. Zu beachten ist, dass bei einem Auszug die Entlassung aus dem Mietvertrag individuell geprüft werden muss. Eine Kündigung ist nur als gesamte Vertragspartei und nicht als einzelner Mieter möglich. Es kann also sein, dass trotz Auszug der Mietvertrag fort gilt und somit weiterhin die mietvertraglichen Pflichten (z. B. Zahlungsverpflichtungen) bestehen.

Es fallen Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten an (siehe BetrKV). Über diese wird jährlich abgerechnet.

Es werden alle verfügbaren Wohnungen angeboten. Von Rückfragen zu leerstehenden Wohnungen bitten wir abzusehen. Sobald Besichtigungen stattfinden können, werden die Wohnungen ausgeschrieben.

Ja, es fällt eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten an.

Nein, es fällt keine Provision an.

Die GKWG entscheidet nach einem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossenen Kriterienkatalog, um eine neutrale Bewertung zu gewährleisten.

Es gibt kein Entscheidungsgremium. Die GKWG entscheidet selbst.

Der Zeitpunkt der Wohnungsvergabe ist bei jeder Wohnung individuell. Es gibt keine Bewerbungsfristen.

Sie erhalten von uns eine Rückmeldung per E-Mail, sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Von Rückfragen während des Verfahrens bitten wir abzusehen.

Der Kauf bzw. die Übernahme von frei beweglichen Gegenständen kann privat mit dem Vormieter vereinbart werden. Die Übernahme von Einbauten wie z. B. Böden und die Übernahme von Schönheitsreparaturen ist nicht möglich. In der Regel ist die Übernahme von Einbauküchen und fachgerecht angebrachten Markisen hiervon ausgenommen.

Eine Ablöse von Gegenständen des Vormieters hat keinen Einfluss auf die Wohnungsvergabe. Es bleibt Ihre freie Entscheidung, dem Vormieter Gegenstände abzulösen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Übernahme für den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verantwortlich sind. Ebenso liegt die Verantwortung für die korrekte Installation diverser Einbauten und Geräte bei Ihnen.

Über eine Übernahme ist eine schriftliche Vereinbarung mit Auflistung aller Gegenstände zu erstellen und eine Kopie an uns auszuhändigen.

Die Ausstattung der angebotenen Wohnungen entnehmen Sie den jeweiligen Wohnungsbeschreibungen im Angebot. Generell sind keine Möblierung und Einbauküchen vorhanden.

Über den Bezug müssen Sie einen separaten Vertrag mit einem Dienstleister Ihrer Wahl abschließen.

Strom und ggf. Gas (nur bei einer Gas-Etagen-Heizung) liegt in der Wohnung an. Sie müssen nach der Ablesung der Zählerstände eine Anmeldung bei einem Strom- bzw. Gasanbieter Ihrer Wahl durchführen. Die Ablesung erfolgt bei Wohnungsübergabe. Nähere Informationen erhalten Sie vom Mietsachbearbeiter.

Eine Ablöse von Gegenständen des Vormieters hat keinen Einfluss auf die Wohnungsvergabe. Es bleibt Ihre freie Entscheidung, dem Vormieter Gegenstände abzulösen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Übernahme für den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verantwortlich sind. Ebenso liegt die Verantwortung für die korrekte Installation diverser Einbauten und Geräte bei Ihnen.

Über eine Übernahme ist eine schriftliche Vereinbarung mit Auflistung aller Gegenstände zu erstellen und eine Kopie an uns auszuhändigen.

Ja, Sie sind verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Die hierfür erforderliche Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie bei Wohnungsübergabe.

Eine Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt, welche Personen zu welchem Datum in welche Wohnung eingezogen sind. Der Wohnungsgeber ist seit 01.11.2015 laut § 19 Bundesmeldegesetz verpflichtet, dem Meldepflichtigen eine Bestätigung des Einzugs zur Vorlage bei der Meldebehörde auszustellen.

Die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie bei Wohnungsübergabe und muss von Ihnen innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.

Die Kaution ist vor Übergabe der Wohnung auf das im Mietvertrag angegebene Kautionskonto zu überweisen (Bankarbeitstage beachten).

Bitte das Formular „Antrag auf Umschreibung des Mietvertrags“ ausfüllen. Es wird geprüft, ob die Mietzahlungen vom zu verbleibenden Mieter eigenständig erbracht werden können. Hierzu ist die Einreichung einer aktuellen Selbstauskunft notwendig. Bitte berücksichtigen Sie hierin alle Personen, die weiterhin in der Wohnung leben möchten.

Formular öffnen

 

Grundsätzlich ist jede Person zu melden, die einziehen möchte. Es ist eine Prüfung sowie Genehmigung notwendig. Ändert sich die Personenanzahl ist eine Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten notwendig. Des Weiteren wird eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt. Wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.

Kontaktformular öffnen

Grundsätzlich ist es möglich eine Wohngemeinschaft zu gründen. Zu beachten ist, dass bei einem Auszug die Entlassung aus dem Mietvertrag individuell geprüft werden muss. Eine Kündigung ist nur als gesamte Vertragspartei und nicht als einzelner Mieter möglich. Es kann also sein, dass trotz Auszug der Mietvertrag fort gilt und somit weiterhin die mietvertraglichen Pflichten (z. B. Zahlungsverpflichtungen) bestehen.

Für den Einzug von Personen ist eine Genehmigung erforderlich. Wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.

Kontaktformular öffnen

Unter Umständen kann eine Genehmigung erteilt werden. 

Antragsformular

Die Erstellung einer Zwischenabrechnung ist nicht möglich. Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung erhalten Sie im normalen Turnus.

Nach vorheriger Terminabsprache können Sie die Belege in unseren Räumlichkeiten einsehen und mit einem Sachbearbeiter besprechen.

Die Betriebskosten und Verbrauchsgrundkosten stehen nicht in Relation zur tatsächlichen Nutzung der Wohnung.

In § 7 Abs. 1 schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass zwischen 30 bis 50 % der Betriebskosten für Heizung nach Wohn- oder Nutzfläche auf alle Nutzer zu verteilen sind.

Sollten Sie zu dem angekündigten Ablesetermin nicht anwesend gewesen sein und haben keinen Alternativtermin vereinbart, werden Ihre Verbrauchsdaten geschätzt.

Die Nebenkostenvorauszahlungen sind individuell und können voneinander abweichen.

Die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung prüfen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Mietsachbearbeiter

Sollten Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir den Betrag zu dem in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung angegebenen Termin von Ihrem Konto einziehen. Sollten wir keine Einzugsermächtigung von Ihnen haben, müssen Sie den Betrag zum genannten Termin auf das angegebene Mieterkonto überweisen.

Ein Guthaben wird Ihnen auf das uns bekannte Konto überwiesen. Ihre bei uns hinterlegte Kontoverbindung können Sie der Heiz- und Betriebskostenabrechnung entnehmen. Sollte diese nicht mehr korrekt sein, oder keine Bankverbindung vorhanden sein, sollten Sie uns unverzüglich Ihre aktuelle Bankverbindung mitteilen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Das Gesetz - § 556 Abs. 3 BGB - regelt die Frist für die Abrechnung eindeutig: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“ Das heißt, Sie erhalten die Abrechnung des Vorjahres spätestens am 31.12. des aktuellen Jahres. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.

Sie erhalten als unsere Mieterinnen und Mieter alle Unterlagen schriftlich. Im Verlaufe des Mietverhältnisses erhalten wir immer wieder und verstärkt Anfragen, auf erneute Erstellung bereits ausgehändigter und mieterseits nicht mehr auffindbarer Kopien und Unterlagen. Sehr gerne unterstützen wir Sie und stellen die benötigten Nachweise und Schreiben erneut aus. Da es sich hierbei um einen zusätzlichen Aufwand handelt, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir diese Leistung nur noch gegen Vorkasse erbringen können. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Dienstleistungspreise und wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.

Sofern wir Ihre Miete im SEPA-Lastschriftverfahren einziehen, lassen Sie uns bitte schriftlich eine neue Einzugsermächtigung mit den aktuellen Bankverbindungsdaten zukommen. Eine Änderung für den folgenden Monat muss uns zwei Wochen vor Monatswechsel bekannt sein.

Einzugsermächtigung

Die Bank wird die Lastschrift der Miete zurückgeben. Ein erneuter Einzug der Miete findet nicht statt. Die Miete sowie die Rücklastschriftgebühren sind von Ihnen selbstständig zu überweisen. Über die genaue Höhe erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung.

Sie haben alternativ die Möglichkeit, die Miete zum 16. eines Monats zu entrichten. Dafür fällt eine monatliche Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,00 € an. Eine schriftliche Mitteilung ist erforderlich. Nutzen Sie unser Formular.

Änderung des Mietvertrags

Melden Sie sich beim Landratsamt Lindau bei der Abteilung Soziales und Senioren, Schuldnerberatung.

Landratsamt Lindau (B)

Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Mietsachbearbeiter in Verbindung. Falls ein Mietrückstand in absehbarer Zeit entstehen wird, sollten Sie sich vorher melden.

Sie erhalten als unsere Mieterinnen und Mieter alle Unterlagen schriftlich. Im Verlaufe des Mietverhältnisses erhalten wir immer wieder und verstärkt Anfragen, auf erneute Erstellung bereits ausgehändigter und mieterseits nicht mehr auffindbarer Kopien und Unterlagen. Sehr gerne unterstützen wir Sie und stellen die benötigten Nachweise und Schreiben erneut aus. Da es sich hierbei um einen zusätzlichen Aufwand handelt, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir diese Leistung nur noch gegen Vorkasse erbringen können. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Dienstleistungspreise und wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.

Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist untersagt. Bitte nutzen Sie zum Beispiel einen Elektrogrill und achten Sie auf den Brandschutz. Wir bitten Sie außerdem um Rücksichtnahme Ihren Nachbarn gegenüber und empfehlen generell, nicht auf den Balkonen und Terrassen zu grillen, sondern öffentliche Grillstellen zu benutzen. Grundsätzlich vermieten wir keine Gärten. Das Grillen auf unseren Grünanlagen ist untersagt.

Grundsätzlich vermieten wir keine Gärten. Das Aufstellen von Spielgeräten aller Art ist aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf unseren Grünanlagen untersagt. Wir bitten Sie, auf die örtlichen Spielplätze auszuweichen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Wir empfehlen das Anbringen von Blumenkästen am Balkon ausschließlich nach innen. Die Haftung unsachgemäß angebrachter Blumenkästen liegt beim Mieter. Beim Gießen von Blumen auf Balkonen und Fensterbänken ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt.

Die Außenfassade gehört nicht zur vermieteten Fläche, vor Anbringung von Nägeln und Schrauben ist im Hinblick auf eine ggf. angebrachte Wärmedämmung zwingend Rücksprache mit den Objektbetreuern zu halten und eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Durch das Anbringen von Schrauben und Nägeln können ansonsten nachhaltige Schäden am Gebäude entstehen.

Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist untersagt. Bitte nutzen Sie zum Beispiel einen Elektrogrill und achten Sie auf den Brandschutz. Wir bitten Sie außerdem um Rücksichtnahme Ihren Nachbarn gegenüber und empfehlen generell, nicht auf den Balkonen zu grillen, sondern öffentliche Grillstellen zu benutzen.

 

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Zimmerlautstärke nicht definiert. Nach der Rechtsprechung bedeutet sie im Grunde genommen, dass man bei der Nutzung seiner Wohnung nicht etwa durch Musik aus der Nachbarwohnung oder andere Geräusche beeinträchtigt werden darf.

Bitte entnehmen Sie alle Informationen unserem Merkblatt.

Merkblatt öffnen

Eine detaillierte Pflegeanleitung wird Ihnen bei der Wohnungsübergabe ausgehändigt.

Suchen Sie das klärende Gespräch mit Ihrem Nachbarn, für private Auseinandersetzungen sind wir nicht zuständig.

Jeder Mieter ist für die Ausführung der Kehrwoche selbst verantwortlich. Bei Verhinderung ist von Ihnen eine Vertretung zu organisieren. Unser Tipp: Fragen Sie freundlich Ihren Nachbarn, bestimmt braucht dieser auch mal eine Vertretung.

Informationen zur Mülltrennung finden Sie direkt beim Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten.

ZAK Kempten

Um eine Genehmigung zu erhalten benötigen Sie das schriftliche Einverständnis aller Nachbarn im Hauseingang. Außerdem sind uns die Daten zur gewünschten Hunderasse und ein Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung, die Mietsachschäden abdeckt, vorzulegen. Sämtliche Unterlagen sind zur individuellen Prüfung schriftlich einzureichen.

Für Kleintiere, die in Käfigen und Terrarien gehalten werden können, ist keine Genehmigung erforderlich. Ausnahmen sind giftige Tiere, für diese brauchen Sie eine Genehmigung. Beim Aufstellen von Aquarien sind eventuell statische Belange zu prüfen.

Grundsätzlich können Sie gerne Fliegengitter anbringen. Bitte beachten Sie aber, dass insbesondere Kunststofffenster und Balkontüren nicht angebohrt werden dürfen. Hierdurch entstehen irreparable Schäden.

Nein, in all unseren Wohnungen ist der individuelle Empfang von ausländischen TV-Sendern technisch möglich.

Bauliche Veränderungen sind zunächst ausgeschlossen. Die Erteilung einer Genehmigung wird im Einzelfall geprüft. Ein Rückbau zum Ende des Mietvertrags muss gewährleistet sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.

Kontaktformular öffnen

Zum Beispiel Katzenleitern, Markisen, fester Sichtschutz an Balkonen und Terrassen, feste Dusch- und Badeabtrennungen, Parabolantennen, Satelliten-Schüsseln, Verputzen der Wände etc.

Bitte senden Sie uns über das Formular ein Foto des kaputten Schlüssels, auf dem die Schlüsselnummer erkennbar ist. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontaktformular öffnen

Bitte senden Sie uns über das Formular ein Foto, auf dem die Schlüsselnummer erkennbar ist. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontaktformular öffnen

Melden Sie sich bei Ihrem Anbieter oder Provider.

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern bzw. unter den Notfallnummern. 

Objektbetreuer + Notfallnummern

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern . 

Objektbetreuer + Notfallnummern

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern bzw. unter den Notfallnummern. 

Objektbetreuer + Notfallnummern

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern bzw. unter den Notfallnummern. 

Objektbetreuer + Notfallnummern

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern bzw. unter den Notfallnummern. 

Objektbetreuer + Notfallnummern

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern bzw. unter den Notfallnummern. 

Objektbetreuer und Notfallnummern

 

Die Kündigung ist von den Mietvertragspartnern unter Einhaltung der Kündigungsfrist auszusprechen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist an „GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B), Oberer Schrannenplatz 6, 88131 Lindau (B)“ zu richten. Kündigungen in Vollmacht sind nur mit entsprechendem Nachweis gültig. Sofern Sie für Ihre Angehörigen (Mietvertragspartner) die Abwicklung des Mietverhältnisses regeln möchten, legen Sie der Kündigung bitte eine Vollmacht bei.

Kündigung 

Vollmacht

Anhand der zum Mietvertragsende protokollierten Werte.

Die Erstellung einer Zwischenabrechnung ist nicht möglich. Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung erhalten Sie im normalen Turnus.

In der Regel innerhalb von ein bis sechs Monaten nach Wohnungsabnahme.

Soll die Mietsache verkauft oder nach Kündigung des Mieters weitervermietet werden, muss dieser selbstverständlich Besichtigungen der Wohnung dulden. Das darf allerdings auch nur in seiner Anwesenheit geschehen. Laut einem Gerichtsurteil sind dem berufstätigen Mieter in diesem Fall drei Besichtigungen im Monat von 30 bis 45 Minuten Dauer zwischen 19 und 20 Uhr zuzumuten (LG Frankfurt a. M., Az.: 2/17 S 194/01).

Die GKWG entscheidet nach einem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossenen Kriterienkatalog um eine neutrale Bewertung aller Bewerber zu gewährleisten. Gewünschte Nachmieter melden sich beim Mietsachbearbeiter und reichen dort, wie auch alle weiteren Bewerber, die Selbstauskunft ein. Im Einzelfall kann nach der Vergabe-Entscheidung eine Verkürzung der Kündigungsfrist geprüft werden.

Bis zum Ende der Kündigungsfrist ist die volle Miete nebst Heiz- und Betriebskosten zu bezahlen.

Für Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Abweichende Kündigungsfristen sind besonders bei Mietverträgen mit Vertragsbeginn vor dem Jahr 1965 möglich. Die Wohnungskündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein.

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist an „GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B), Oberer Schrannenplatz 6, 88131 Lindau (B)“ zu richten. Eine gültige Kündigung muss von allen Mietvertragspartnern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist ist zu beachten. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind unwirksam.

Mietvertrag kündigen

Die Kündigung ist von den Mietvertragspartnern unter Einhaltung der Kündigungsfrist auszusprechen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist an „GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B), Oberer Schrannenplatz 6, 88131 Lindau (B)“ zu richten. Kündigungen in Vollmacht sind nur mit entsprechendem Nachweis gültig. Sofern Sie für Ihre Angehörigen (Mietvertragspartner) die Abwicklung des Mietverhältnisses regeln möchten, legen Sie der Kündigung bitte eine Vollmacht bei.

Kündigung 

Vollmacht

Es ist eine Kündigung mit der Unterschrift aller Erben erforderlich. Bitte fügen Sie die Sterbeurkunde bei und nennen uns einen Ansprechpartner. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist an „GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B), Oberer Schrannenplatz 6, 88131 Lindau (B)“ zu richten. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind unwirksam.

In dieser Ausnahmesituation stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter vertrauensvoll zur Seite und helfen Ihnen, alle jetzt nötigen Dinge zu erledigen. Wichtig ist in diesem Fall die Sterbeurkunde, die Sie bitte einreichen.

Sie erhalten als unsere Mieterinnen und Mieter alle Unterlagen schriftlich. Im Verlaufe des Mietverhältnisses erhalten wir immer wieder und verstärkt Anfragen, auf erneute Erstellung bereits ausgehändigter und mieterseits nicht mehr auffindbarer Kopien und Unterlagen. Sehr gerne unterstützen wir Sie und stellen die benötigten Nachweise und Schreiben erneut aus. Da es sich hierbei um einen zusätzlichen Aufwand handelt, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir diese Leistung nur noch gegen Vorkasse erbringen können. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Dienstleistungspreise und wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.

Sie erhalten als unsere Mieterinnen und Mieter alle Unterlagen schriftlich. Im Verlaufe des Mietverhältnisses erhalten wir immer wieder und verstärkt Anfragen, auf erneute Erstellung bereits ausgehändigter und mieterseits nicht mehr auffindbarer Kopien und Unterlagen. Sehr gerne unterstützen wir Sie und stellen die benötigten Nachweise und Schreiben erneut aus. Da es sich hierbei um einen zusätzlichen Aufwand handelt, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir diese Leistung nur noch gegen Vorkasse erbringen können. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Dienstleistungspreise und wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.

Arbeiten bei der GKWG Lindau (B)

Das sagen unsere Mitarbeitenden
“Ich freue mich darüber, dass ich mit meiner Arbeit jeden Tag einen Beitrag dazu leiste, bezahlbaren und sicheren Wohnraum für viele Menschen in meiner Heimat zugänglich zu machen.”
Portraitfoto von Petra Mayer von der GKWG Lindau (B)
Petra Mayer
Mieterservice
“Wohnen, wo andere Urlaub machen. Bei der GKWG sorgen wir dafür, dass das für viele Menschen weiterhin möglich bleibt.”
Portraitfoto von Joshua Merz von der GKWG Lindau (B)
Joshua Merz
Mieterservice